Stiftung FreimaurerLoge Fürth

Dambacher Str. 11, 90763 Fürth

-----------------◊--◊--◊-------- Die Heimat für Stifterpersönlichkeiten --------◊--◊--◊-----------------

Stiftung gründen

Werden Sie eine

Stifterpersönlichkeit!

Wer glaubt, Stiftungen seien nur etwas für Firmen und Großindustrielle, irrt: Auch Sie können sich jederzeit einbringen. Höhe und Form der Zuwendung spielen dabei keine Rolle. Es stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Spenden Zustiftungen in den Vermögensstock Stiftung unter Ihrem Namen (Stiftungsfonds) Spenden können schnell und unmittelbar für einen vorgesehenen Zweck verwendet werden. Zustiftungen erhöhen das Grundkapital der Stiftung, dessen Zinsertrag zeitverzögert, aber nachhaltig für den festgeschreibenen Zweck eingesetzt wird. Stiftung unter Ihrem Namen Sie können unter dem Dach der „Stiftung FreimaurerLoge Fürth“ ohne bürokratischen Aufwand auch Ihre „Eigene Stiftung“ (sog. Stiftungsfonds) gründen, die Ihren Namen trägt. Weitere Möglichkeiten Sie übertragen Vermögen oder Immobilien auf die Stiftung, behalten sich aber den lebenslänglichen Nießbrauch vor. Firmen haben die Möglichkeit, an Stelle von Weihnachtsgeschenken für ihre Kunden, eine Spende an die Logenstiftung zu tätigen – und damit ist allen gedient. Ihre steuerlichen Vorteile Bei der Einkommenssteuer können Sie Spenden oder Zustiftungen steuerlich zu 100 % als Sonderausgabe geltend machen. Dabei darf die jährlich angegebene Summe jedoch nicht mehr als 20 % Ihrer Einkünfte übersteigen. Höhere Beträge können Sie in den Folgejahren absetzen. Zustiftungen können darüber hinaus bis zu einem Betrag von 1 Million Euro je Ehegatten abgesetzt werden. Dieser Betrag kann auf Antrag innerhalb der dafür vorgesehenen zehn Jahre frei verteilt werden. Eintragung in die Lohnsteuerkarte bzw. Kürzung der Einkommenssteuervorauszahlung ist möglich. Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung sind außerdem von der Erbschaft- und Schenkungssteuer befreit. Die Erbschaftssteuer wird rückwirkend erlassen, wenn geerbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten nach Erbanfall gestiftet wird. (Stand Februar 2013) Sie möchten auf dem Laufenden bleiben? Dann checken Sie gerne bei unserem Newsletter-Service ein.

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Wer glaubt, Stiftungen seien nur etwas für Firmen und Großindustrielle, irrt: Auch Sie können sich jederzeit einbringen. Höhe und Form der Zuwendung spielen dabei keine Rolle. Es stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Spenden Zustiftungen in den Vermögensstock Stiftung unter Ihrem Namen (Stiftungsfonds) Spenden können schnell und unmittelbar für einen vorgesehenen Zweck verwendet werden. Zustiftungen erhöhen das Grundkapital der Stiftung, dessen Zinsertrag zeitverzögert, aber nachhaltig für den festgeschreibenen Zweck eingesetzt wird. Stiftung unter Ihrem Namen Sie können unter dem Dach der „Stiftung FreimaurerLoge Fürth“ ohne bürokratischen Aufwand auch Ihre „Eigene Stiftung“ (sog. Stiftungsfonds) gründen, die Ihren Namen trägt. Weitere Möglichkeiten Sie übertragen Vermögen oder Immobilien auf die Stiftung, behalten sich aber den lebenslänglichen Nießbrauch vor. Firmen haben die Möglichkeit, an Stelle von Weihnachtsgeschenken für ihre Kunden, eine Spende an die Logenstiftung zu tätigen – und damit ist allen gedient. Ihre steuerlichen Vorteile Bei der Einkommenssteuer können Sie Spenden oder Zustiftungen steuerlich zu 100 % als Sonderausgabe geltend machen. Dabei darf die jährlich angegebene Summe jedoch nicht mehr als 20 % Ihrer Einkünfte übersteigen. Höhere Beträge können Sie in den Folgejahren absetzen. Zustiftungen können darüber hinaus bis zu einem Betrag von 1 Million Euro je Ehegatten abgesetzt werden. Dieser Betrag kann auf Antrag innerhalb der dafür vorgesehenen zehn Jahre frei verteilt werden. Eintragung in die Lohnsteuerkarte bzw. Kürzung der Einkommenssteuervorauszahlung ist möglich. Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung sind außerdem von der Erbschaft- und Schenkungssteuer befreit. Die Erbschaftssteuer wird rückwirkend erlassen, wenn geerbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten nach Erbanfall gestiftet wird. (Stand Februar 2013) Sie möchten auf dem Laufenden bleiben? Dann checken Sie gerne bei unserem Newsletter-Service ein.

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